Zusammenfassung
Diese Übung vertieft das Wissen über deutsche Rechtsformen. Im Fokus stehen die Haftungsverhältnisse, Leitungsbefugnisse und Charakteristika von Einzelunternehmen, Personengesellschaften (wie GbR, OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG).
Schlüsselbegriffe
Firma
Der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt (§ 17 HGB). Die Rechtsform muss im Firmennamen erkennbar sein.
Juristische Person
Eine rechtlich selbstständige Organisation (z. B. GmbH, AG, eingetragener Verein), die als Träger von Rechten und Pflichten gilt. Sie handelt durch ihre Organe.
Unbeschränkte Haftung
Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen für Schulden des Unternehmens.
Kapitalgesellschaft
Eine Rechtsform, bei der die finanzielle Beteiligung (Kapital) und die rechtliche Selbstständigkeit als juristische Person im Vordergrund stehen (Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen).
Personengesellschaft
Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Die Gesellschafter haften i. d. R. persönlich und leiten das Unternehmen meist selbst.
Aufgaben & Lösungen
Aufgabe 2.2: Rechtsformen Allgemein
Frage: Welche Aussagen sind richtig?
- Firma ist ein Synonym für den Begriff Unternehmen. (Falsch: Die Firma ist lediglich der Name des Kaufmanns, unter dem das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist).
- Eine juristische Person ist ein Unternehmen selbst und nicht seine Eigentümer. (Richtig: Juristische Personen sind rechtlich eigenständig und können Verträge im eigenen Namen abschließen).
- Sogenannte Kaufleute unterliegen den Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB). (Richtig: Wer ein Handelsgewerbe betreibt, gilt als Kaufmann im Sinne des HGB und unterliegt dessen Sonderregelungen).
- Die häufigsten Rechtsformen in Deutschland sind Einzelunternehmen. (Richtig: Aufgrund des einfachen Gründungsprozesses und der fehlenden Mindestkapitalanforderungen sind Einzelunternehmen zahlenmäßig die häufigste Rechtsform).
Antwort: Aussagen 2, 3 und 4 sind richtig.
Aufgabe 2.3: Rechtsformen – Einzelunternehmen
Frage: Welche Aussagen zum Einzelunternehmen sind richtig?
- Ein Einzelunternehmen ist selbst rechtsfähig. (Falsch: Ein Einzelunternehmen ist keine juristische Person. Rechtsfähig ist die dahinterstehende natürliche Person – der Inhaber).
- Als Inhaber*in eines Einzelunternehmens haftet man mit dem Privatvermögen. (Richtig: Es gibt keine Haftungsbeschränkung; der Inhaber haftet vollumfänglich mit Geschäfts- und Privatvermögen).
- Einzelunternehmen lassen sich unterscheiden nach kaufmännischen und nicht-kaufmännischen Einzelunternehmen. (Richtig: Kaufmännische Einzelunternehmen sind im Handelsregister eingetragen (e.K.) und unterliegen dem HGB; nicht-kaufmännische (z. B. Freiberufler, Kleingewerbetreibende) unterliegen dem BGB).
- Einzelunternehmen dürfen nur eine Inhaber*in haben. (Richtig: Sobald sich zwei oder mehr Personen zusammenschließen, handelt es sich um eine Gesellschaft (z. B. GbR), kein Einzelunternehmen mehr).
- Einzelunternehmungen haben umfangreiche Publizierungspflichten. (Falsch: Einzelunternehmen müssen ihre Abschlüsse in der Regel nicht veröffentlichen (Ausnahme: Großunternehmen nach dem Publizitätsgesetz)).
Antwort: Aussagen 2, 3 und 4 sind richtig.
Aufgabe 2.4: Rechtsformen – Personengesellschaften
Frage: Welche Aussagen zu Personengesellschaften sind richtig?
- In einer Personengesellschaft haftet die Gesellschaft und nicht die Eigentümer (Gesellschafter). (Falsch: Mindestens ein Gesellschafter (Komplementär bei der KG, alle Gesellschafter bei OHG/GbR) haftet unbeschränkt und persönlich mit seinem Privatvermögen).
- Personengesellschaften haben keine Firmierung. (Falsch: Auch Personengesellschaften können einen Namen führen, unter dem sie klagen, verklagt werden und im Handelsregister eingetragen sind).
- Eine Personengesellschaft ist für eine kleinere Anzahl an Gesellschaftern gedacht. (Richtig: Aufgrund der persönlichen Haftung und der Pflicht zur aktiven Mitarbeit ist die Mitgliederzahl meist überschaubar).
- Eine Personengesellschaft hat keine Publizitätspflichten. (Richtig: Grundsätzlich bestehen keine Offenlegungspflichten für den Jahresabschluss, außer es haftet keine natürliche Person (z. B. GmbH & Co. KG) oder das Unternehmen überschreitet Schwellenwerte des Publizitätsgesetzes).
Antwort: Aussagen 3 und 4 sind richtig.
Aufgabe 2.5: Zuordnung Personengesellschaften
Frage: Welche der folgenden Rechtsformen zählen zu den Personengesellschaften?
- Offene Handelsgesellschaft (OHG) (Ja: Klassische Personengesellschaft für Handelsgewerbe).
- BGB-Gesellschaft (GbR) (Ja: Die Grundform der Personengesellschaften nach dem BGB).
- Aktiengesellschaft (AG) (Nein: Das ist eine Kapitalgesellschaft).
- Kommanditgesellschaft (KG) (Ja: Personengesellschaft mit voll haftenden Komplementären und teilhaftenden Kommanditisten).
- Einzelunternehmung (Nein: Keine Gesellschaft, da nur eine Person Inhaber ist).
Antwort: Die Rechtsformen 1, 2 und 4 zählen zu den Personengesellschaften.
Aufgabe 2.6: Rechtsformen – Kapitalgesellschaften
Frage: Welche Aussagen zu Kapitalgesellschaften sind richtig?
- Eine Aktiengesellschaft wird durch den Vorstand geleitet. (Richtig: Der Vorstand führt die Geschäfte eigenverantwortlich; kontrolliert wird er vom Aufsichtsrat).
- Die Aktien einer AG werden immer an einer Börse gehandelt. (Falsch: Es gibt viele nicht-börsennotierte Aktiengesellschaften (sogenannte kleine AGs)).
- Kapitalgesellschaften sind für eine größere Zahl an Gesellschaftern gedacht. (Richtig: Die Rechtsform erleichtert die Beteiligung vieler Kapitalgeber ohne persönliche Haftung).
- Kapitalgesellschaften erfordern eine Mindestkapitalausstattung. (Richtig: Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt für die GmbH 25.000 € und das Grundkapital für die AG 50.000 €).
- Kapitalgesellschaften sind selbst nicht voll rechtsfähig. (Falsch: Kapitalgesellschaften sind juristische Personen und als solche voll rechtsfähig).
- Gesellschafter einer GmbH dürfen nur natürliche Personen sein. (Falsch: Auch andere juristische Personen (z. B. eine AG oder eine andere GmbH) können Gesellschafter einer GmbH sein).
Antwort: Aussagen 1, 3 und 4 sind richtig.
Übungsfragen
Welches Gesetzbuch regelt vorrangig die Rechtsverhältnisse eingetragener Kaufleute (z.B. einer OHG oder eines e.K.)?
Bei welcher der folgenden Gesellschaftsformen ist die Haftung aller Gesellschafter auf die Höhe ihrer Einlagen beschränkt?